Notifizierung:
Staatliche Anerkennung in der Umweltanalytik
Anerkennung Ihrer Kompetenz im gesetzlich geregelten Bereich
In der Umweltanalytik tätige Unternehmen unterliegen gesetzlichen Regelungen. Eine staatlichen Zulassung - Notifizierung - ist ergänzend zum Kompetenznachweis nach ISO 17025 gefordert in den Bereichen
Prüflaboratorien, Probenehmer und Ingenieurbüros sind gefordert.
Seit dem 16.01.2001 nennt eine Verwaltungsvereinbarung bundesweit einheitlich
Anforderungen zur Notifizierung von Prüflaboratorien.
Durch diese "Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und
die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich
geregelten Umweltbereich" entfallen die Mehrfachkompetenzfeststellungen in
den verschiedenen Bundesländern.
Notifizierungen im Saarland sind für Wasser- und Feststoffanalytik möglich nach:
Die Grundlage und die Qualitätskriterien zur Notifizierung bilden für einzelne Bundesländer spezifische Fachmodule zusammen mit den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 .
Wir begleiten Sie zu Ihrer Notifizierung:
Ihr Ansprechpartner zur Notifizierung ist Dr. Stefan Schömer
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